Die Voraussetzungen für die Zertifizierung als Gerichtssachverständiger finden sich in §§ 2, 2a SDG:

  • Sachkunde
  • Verfahrensrechtskunde (Kenntnis der wichtigsten Vorschriften des Verfahrensrechts und über das Sachverständigenwesen)
  • Gestaltung der Befundaufnahme und Aufbau eines schlüssigen und nachvollziehbaren Gutachtens auf dem betreffenden Fachgebiet 
  • Berufserfahrung in der vom Gesetz geforderten Art und Dauer: Zehnjährige, möglichst berufliche Tätigkeit in verantwortlicher Stellung auf dem bestimmten oder einem verwandten Fachgebiet unmittelbar vor der Eintragung; eine fünfjährige Tätigkeit genügt, wenn der Bewerber ein entsprechendes Hochschulstudium oder Studium an einer berufsbildenden höheren Schule erfolgreich abgeschlossen hat
  • Ausstattung mit der erforderlichen Ausrüstung für die konkrete Gutachterarbeit im betreffenden Fachgebiet
  • volle Geschäftsfähigkeit
  • körperliche und geistige Eignung
  • Vertrauenswürdigkeit
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsangehörigkeit eines EWR-Staates oder der Schweiz
  • gewöhnlicher Aufenthalt oder Ort der beruflichen Tätigkeit im Sprengel des Gerichtshofes I. Instanz, bei dessen Präsidenten der Bewerber die Aufnahme beantragt
  • geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
  • der Abschluss einer Haftpflichtversicherung

Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Homepage des Hauptverbands der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Österreichs