
Die Voraussetzungen für die Zertifizierung als Gerichtssachverständiger finden sich in §§ 2, 2a SDG:
- Sachkunde
- Verfahrensrechtskunde (Kenntnis der wichtigsten Vorschriften des Verfahrensrechts und über das Sachverständigenwesen)
- Gestaltung der Befundaufnahme und Aufbau eines schlüssigen und nachvollziehbaren Gutachtens auf dem betreffenden Fachgebiet
- Berufserfahrung in der vom Gesetz geforderten Art und Dauer: Zehnjährige, möglichst berufliche Tätigkeit in verantwortlicher Stellung auf dem bestimmten oder einem verwandten Fachgebiet unmittelbar vor der Eintragung; eine fünfjährige Tätigkeit genügt, wenn der Bewerber ein entsprechendes Hochschulstudium oder Studium an einer berufsbildenden höheren Schule erfolgreich abgeschlossen hat
- Ausstattung mit der erforderlichen Ausrüstung für die konkrete Gutachterarbeit im betreffenden Fachgebiet
- volle Geschäftsfähigkeit
- körperliche und geistige Eignung
- Vertrauenswürdigkeit
- österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsangehörigkeit eines EWR-Staates oder der Schweiz
- gewöhnlicher Aufenthalt oder Ort der beruflichen Tätigkeit im Sprengel des Gerichtshofes I. Instanz, bei dessen Präsidenten der Bewerber die Aufnahme beantragt
- geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
- der Abschluss einer Haftpflichtversicherung
Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Homepage des Hauptverbands der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Österreichs